| Verband Der Rollsport- und Inline- Verband Schleswig-Holstein e.V. (RIVSH) ist Fachverband im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.. Er wurde 1950 als Roll(schuh)sportverband
im klassischen Sinne gegründet und hat 2003 mit der Anpassung
seines Namens und der Satzung auf die vehemente Entwicklung des Inlineskatingsports reagiert. Der RIVSH ist auch Dachverband
der Fachvereine im Lande. Daher zählt der Vereinsservice zu seinen
vornehmsten Aufgaben. Zur Zeit hat er 45 Mitglieder mit rund 1600
Sportlern, unterschieden in die Sparten: Rollschuhlauf (Kunstlauf und Tanz), Inlineskaten (Inlineskaten und Hockey). Als Dachverband fühlt sich der RIVSH zunächst dem Breitensport,
auch „Freizeitsport“ genannt, verpflichtet. Hier bemüht er sich um die
Durchführung von Aus- und Fortbildungen für die Übungsleiter seiner
Vereine und die fachliche Begleitung von zeitgemäßen externen
Rollsport-Veranstaltungen für die Bevölkerung. Im Leistungssport hat der RIVSH überaus beachtliche Erfolge vorzuweisen. Insbesondere im Rolltanz
haben seine Vereine zahlreiche internationale und nationale
Meistertitel errungen. Aber auch seine „jüngste“
Sparte, das Inlineskaten, hat bereits Deutsche, Europa- und Vize-Weltmeister hervorgebracht. Die
Aus- und Fortbildung der Trainer für den Leistungssport sowie die
Betreuung der Sportler bei internationalen Wettkämpfen liegt in der
Hand des Bundes-Fachverbandes (Deutscher Rollsport- und Inline-Verband e.V., DRIV), in dem der RIVSH Mitglied ist. Der DRIV entwickelt zudem überregional wirksame Projekte und Konzepte für die zahlreichen Facetten
des Rollsports und schult die Fachreferenten seiner
Landes-Mitgliedsverbände. Er setzt auch die für den deutschen Sport
maßgeblichen Intentionen des DSB um- z.B., wenn es um die Verwendung von Fördermitteln für Familien-, Jugend-, Senioren- oder Leistungssport geht. Neben der verbandsinternen Arbeit ist der RIVSH tätig
für die Öffentlichkeitswirkung des Rollsports. So kümmert er sich z.B.
insbesondere beim Inlineskaten um die Schulung des
Sicherheits-Bewusstseins oder ist über seine Fachreferenten in der
Universitätslehre, Durchführung von Schulprojekten oder als
Gerichtsgutachter wirksam. hjs März 2006 |